Allgemeine Charterbedingungen
Daniela Krause Finest Yachting S.L. vermietet die im Chartervertrag genannte Yacht an den Charterer und schließt für den gleichen Zeitraum keinen weiteren Chartervertrag für diese Yacht ab. Der Charterer mietet die Yacht und zahlt die Chartergebühr, die Kaution sowie sonstige vereinbarte Gebühren in verfügbaren Mitteln vor zu dem in den Charterdetails dieses Vertrages angegebenen Datum und auf das darin angegebene Konto.
§ 1 ZAHLUNG DER CHARTERGEBÜHR
Bei einer Buchung bis vierzehn ( 14 ) Tage im Voraus werden fünfzig Prozent ( 50 % ) der Chartergebühr fällig. Sofern nicht anderweitig unter „Zahlungen“ im Mietvertrag erläutert, erfolgt die Zahlung der restlichen Summe in verfügbaren Mitteln vierzehn ( 14 ) Tage vor Beginn des Charterzeitraums auf das angegebene Konto. Bei Buchungen Innerhalb von vierzehn ( 14 ) Tagen vor Charterbeginn sind der Charterpreis sowie sonstige im Chartervertrag enthaltene Gebühren zu einhundert ( 100 ) % zu entrichten. Überweisungsgebühren werden von dem Charterer gezahlt. Wir akzeptieren VISA, MASTERCARD, AMERICAN EXPRESS und ausgewählte Geldkarten. Wir akzeptieren keine keine Checks.
§ 2 KAUTION
Die Kaution muss zu Beginn des Charterzeitraums und vor dem Betreten der Yacht bei Daniela Krause Finest Yachting S.L. eingegangen oder hinterlegt sein. Zahlungen können in bar oder per Kreditkarte ( VISA, MASTERCARD ) erfolgen.
§ 3 ERSTATTUNG DER KAUTION
Soweit nicht anderweitig vereinbart oder angegeben, verrechnet Daniela Krause Finest Yachting S.L. die Kaution ganz oder teilweise für Verbindlichkeiten des Charterers gemäß den Bedingungen des Mietvertrages. Wird die Kaution hierfür jedoch nicht verwendet, wird sie dem Charterer binnen einer Woche nach Ablauf des Charterzeitraums oder nach offizieller Klärung offener Fragen ohne Zinsen zurückerstattet und auf dessen im Mietvertrag angegebene Kreditkarte gutgeschrieben. Zu beachten sind, bei Kautionszahlungen per Kreditkarte, eventuelle Wechselkursschwankungen. Etwaige Bankgebühren oder Kartengebühren werden von Daniela Krause Finest Yachting S.L. nicht übernommen.
§ 4 TARIFE
§ 5 STORNIERUNG
Sollte die Buchung seitens des Charterers aus irgendeinem Grund storniert werden, muss der Charterer, auf den die Buchungsbestätigung ausgestellt wurde, dieses schriftlich mitteilen. Die Stornierung gilt ab dem Datum des Erhalts der Stornierung. Es fallen folgende Stornierungsgebühren an:
A) Up to 14 days before charter start: 100 % of the charter fee/Hasta 14 días antes del inicio del alquiler: 100 % del precio del alquiler/Bis zu 14 Tage vor Charterbeginn: 100 % der Chartergebühr
B) 14 to 30 days before charter start: 50 % of the charter fee/De 14 a 30 días antes del inicio del alquiler: 50 % del precio del alquiler/14 bis 30 Tage vor Charterbeginn: 50 % der Chartergebühr
C) More than 30 days before charter start: No cancellation fee/Más de 30 días antes del inicio del alquiler: Sin gastos de cancelación/Mehr als 30 Tage vor Charterbeginn: Keine Stornierungsgebühr
Sollte die Buchung aufgrund höherer Gewalt wie Unwetter, zu starkem Wellengang oder Gewitter nicht wahrgenommen werden können, so kann diese bei Verfügbarkeit flexibel auf einen anderen Tag verschoben werden. Über das Stattfinden einer Buchung bei den o. g. Einwirkungen entscheidet der Vercharterer, Daniela Krause Finest Yachting S.L.. Sollte dem Charterer die Buchung auf einen anderen Tag aufgrund eigener Interessen oder dem befristeten Zeitraum des Aufenthalts auf der Insel Mallorca nicht möglich sein, erhält der Charterer eine Gutschrift über den gesamten Charterpreis. Die Gutschrift ist zeitlich unbegrenzt gültig und an Dritte übertragbar.
§ 6 ERLÄUTERUNG HÖHERER GEWALT
Der in diesem Vertrag verwendete Begriff „höhere Gewalt“ bezieht sich auf Vorfälle, die unmittelbar auf Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen, Unfälle oder Ereignisse höherer Gewalt außerhalb der angemessenen Kontrolle von Daniela Krause Finest Yachting S.L. oder des Charterers zurückzuführen sind. Beispiele hierfür sind Streik, Arbeitsniederlegungen, Aufruhr, Aufstand, Blockaden, Einmarsch, Krieg, Brand, Explosion, Sabotage, Sturm, Kollision, Auf-Grund- Setzen, Nebel, ein von der Regierung erlassenes Gesetz oder schwerwiegende mechanische oder elektrische Störungen außerhalb der Kontrolle der Besatzung, die nicht auf Fahrlässigkeit von Daniela Krause Finest Yachting S.L. zurückzuführen sind.
§ 7 VERSICHERUNG
Zum Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen empfehlen wir unseren Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, welche besondere Ereignisse im Notfall abdeckt.
§ 8 VERSICHERUNG UND HAFTUNG DES CHARTERERS
Daniela Krause Finest Yachting S.L. versichert die Yacht bei marktführenden Versicherern gegen alle üblichen Risiken, die auf eine Yacht der entsprechenden Größe und Art zutreffen. Unter normalen Umständen beschränkt sich die Haftung des Charterers für Kosten oder Verlust zu reparierender Schäden an der Yacht oder Dritten, die der Charterer oder seine Gäste zu verantworten haben, auf die Höhe des in der Versicherungspolice pro Schadensfall eingetragenen Selbstbehalts. Die Haftung des Charterers kann die jeweilige Selbstbeteiligung pro Schadensfall übersteigen, wenn sein Verhalten oder das seiner Gäste darauf abzielt, den vereinbarten Versicherungsschutz aufzuheben oder zu beschränken. Der Charterer schließt zudem eine Versicherung für sein privates Eigentum an Bord oder an Land, sowie eine Kranken- & Unfallversicherung für Schadensfälle ab, die nicht von der Yachtversicherung abgedeckt werden.
§ 9 FAHRGEBIET
Der Charterer darf die Yacht nur in Fahrgebieten und innerhalb dieser nur in Regionen führen, für welche die Yacht zugelassen und versichert ist. Führt der Charterer die Yacht außerhalb des zugelassenen Fahrgebietes, wird er aufgefordert, die Yacht in den nächstgelegenen angemessenen Hafen zu führen und zu verlassen. Steht eine Vertragsbeendigung an, hat der Charterer keinen Anspruch auf Erstattung der Chartergebühr oder der hinterlegten Kaution. Aufkommende Kosten für entstandene Schäden und der Rückführung in den Heimathafen der Yacht trägt der Charterer. Das allgemeine versicherte Fahrgebiet ist der spanische Mittelmeerraum.
§ 10 MAXIMALE ANZAHL DER PERSONEN AN BORD
Der Charterer darf die maximale erlaubte Personenanzahl für die gecharterte Yacht in keiner Situation während des gesamten Charterzeitraums überschreiten. Sollte er nach begründeter Ansicht von Daniela Krause Finest Yachting S.L. gegen diese Regelung verstoßen, kann Daniela Krause Finest Yachting S.L. den Vertrag beenden. In diesem Fall hat der Charterer die Yacht im nächstgelegenen angemessenen Hafen zu verlassen und hat nach Vertragsbeendigung keinen Anspruch auf Erstattung der Chartergebühr oder der hinterlegten Kaution.
§ 11 FÜHREN DER YACHT
Mietet der Charterer eine Yacht im Rahmen dieses Mietvertrages, erklärt er sich mit folgender Regelung einverstanden:
A) Ist Daniela Krause Finest Yachting S.L. der begründeten Ansicht, dass der Charterer nicht in der Lage ist, die Yacht sicher und seemännisch zu führen, nimmt der Charterer auf eigene Kosten solange den Dienst eines von Daniela Krause Finest Yachting S.L. vorgegebenen, professionellen Kapitäns in Anspruch, bis dieser davon ausgeht, dass der Charterer in der Lage ist, die Yacht ohne seine Hilfe zu führen.
B) Der Charterer übernimmt die für die Yacht anfallenden Betriebskosten, insbesondere die Kosten für denTreibstoff und gegebenenfalls die Hafengebühr, außer für den ursprünglichen Liegeplatz im Heimathafen. Kosten für durch den Charterer (unabsichtlich oder absichtlich) verursachten Verlust, Bruch und sonstige Schäden an der Yacht oder ihrer Ausstattung über die normale Abnutzung und den normalen Verschleiß hinaus, werden von der hinterlegten Kaution einbehalten. Bei vorhergesagten Windstärken von über 6 auf der Beaufort-Skala darf der Charterer den jeweiligen Schutzhafen nicht verlassen oder muss umgehend den nächsten Hafen oder Schutzort anlaufen, um die Yacht zu sichern.
§ 12 VERSPÄTETE RÜCKGABE
Verzögert sich die Rückgabe der Yacht aufgrund höherer Gewalt, erfolgt sie schnellstmöglich danach. Bis dahin gelten die Vertragsbedingungen. Dem Charterer entstehen keine Strafgelder oder sonstige Kosten. Verzögert der Charterer die Rückgabe der Yacht an Daniela Krause Finest Yachting S.L. im Übergabehafen vorsätzlich, zahlt er unverzüglich per Direktüberweisung oder per Kreditkarte den Tagespreis der Motoryacht. Bei einer Verzögerung von mehr als vierundzwanzig ( 24 ) Stunden, entschädigt der Charterer Daniela Krause Finest Yachting S.L. für Verluste oder Schäden, die Daniela Krause Finest Yachting S.L. durch den Nutzungsentzug, die Stornierung oder die verzögerte Bereitstellung der Yacht an nachfolgende Charterer entstehen.
§ 13 BETRIEBSSTÖRUNG ODER FAHRUNTÜCHTIGKEIT
Ist die Yacht nach Bereitstellung zu irgendeinem Zeitpunkt aufgrund einer Kollision, von Auf-Grund-Setzen oder aus anderen Gründen, die eine angemessene Nutzung der Yacht unmöglich machen, fahruntüchtig, wird der Charterzeitraum beendet und sämtliche bezahlten Beträge werden einbehalten. Ist die Betriebsstörung mechanischen Ursprungs, sorgt Daniela Krause Finest Yachting S.L. binnen zwölf Stunden für einen Ersatz, eine Reparatur oder übergibt dem Charterer eine andere Yacht mit denselben Abmessungen, derselben Kabinenanzahl und Leistung oder erstattet dem Charterer die entrichteten Beträge. Der Charterer hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
§ 14 ERSATZ
Kann die angemietete Yacht aufgrund einer Betriebsstörung während des vorhergehenden Einsatzes oder aus anderen Gründen außerhalb der Kontrolle von Daniela Krause Finest Yachting S.L. dem Charterer nicht zur Verfügung gestellt werden, kann Daniela Krause Finest Yachting S.L. dem Charterer eine andere Yacht mit den gleichen Abmessungen oder mit derselben Kabinenanzahl und Leistung anbieten oder ihm die entrichteten Beträge erstatten. Der Charterer hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
§ 15 NUTZUNG DER YACHT
Der Charterer nutzt die Yacht ausschließlich zu seiner Unterhaltung und der seiner Gäste. Er vermietet die Yacht nicht unter und nutzt sie unter keinen Umständen für gewerbliche Zwecke. Der Charterer stellt sicher, dass keine Haustiere ohne schriftliche Genehmigung von Daniela Krause Finest Yachting S.L. an Bord der Yacht gebracht werden. Der Charterer gewährleistet, dass sein Verhalten oder das seiner Gäste keine anderen Personen stört oder die Yacht in Verruf bringt. Der Charterer nimmt keine Personen an Bord, die nicht zu seiner unmittelbaren Gruppe gehören und nicht in der Crewliste aufgeführt wurden. In sämtlichen Innenräumen der Yacht ist das Rauchen ausdrücklich untersagt. Der Charterer und seine Gäste halten die Gesetze und Bestimmungen aller Länder, in deren Hoheitsgebiet die Yacht während des Vertragszeitraumes geführt wird, ein. Der Charterer stellt sicher, dass sämtliche zollpflichtigen oder sonstige Waren, die sich bereits an Bord befinden oder während der Charterzeitraumes an Bord gebracht werden, zollamtlich abgefertigt werden, bevor sie an Land gebracht werden. Des Weiteren besteht ausdrücklich Einvernehmen darüber, dass der Besitz oder Konsum bzw. Gebrauch illegaler Drogen oder Waffen für Daniela Krause Finest Yachting S.L. einen ausreichenden Grund darstellt, den Chartervertrag fristlos zu kündigen, ohne, dass hieraus Regressansprüche gegenüber Daniela Krause Finest Yachting S.L. entstehen.
§ 16 REKLAMATIONEN
Im Rahmen des Mietvertrages sind Daniela Krause Finest Yachting S.L. sämtliche Probleme direkt bei Auftreten und nicht erst am Ende des Charterzeitraumes mitzuteilen. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, kann Daniela Krause Finest Yachting S.L. keine Haftung übernehmen, da ihr nicht die Gelegenheit eingeräumt wurde, das Problem zu prüfen und zu beheben. Daniela Krause Finest Yachting S.L. übernimmt keine Haftung, wenn der Fehler auf den Charterer, seine Gäste oder ein Ereignis zurückzuführen ist, das Daniela Krause Finest Yachting S.L. nicht hätte vorhersehen und vermeiden können.
§ 17 GELTENDES RECHT
Die Vertragsparteien vereinbaren Palma de Mallorca als Gerichtsstand für den Mietvertrag. Nach freiem Ermessen kann Daniela Krause Finest Yachting S.L. bestimmen, ob der Mietvertrag dem Recht des Landes der Daniela Krause Finest Yachting S.L. oder dem des Charterers unterliegt.